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... Aufnahme/Wiederaufnahme in die evangelische Kirche und zur Gemeindemitgliedschaft in besonderen Fällen.

 

Falls Sie (wieder) in die evangelische Kirche aufgenommen werden wollen oder aus guten Gründen anstelle zu Ihrer Wohngemeinde zu unserer Gemeinde  gehören wollen, sollten Sie das natürlich mit unserer Pfarrerin oder unserm Pfarrer besprechen. Zur Information und zur Vorbereitung finden Sie hier aber schon mal die entsprechenden Anträge als PDF-Datei:

 

Aufnahme   Wiederaufnahme

 

Gemeindemitgliedschaft in besonderen Fällen

 

Weitere ausführliche Informationen zu Taufe, Trauung und Beerdigung folgen in Kürze. Auch hier stellen wir Ihnen die Antragsformulare schon einmal als PDF-Datei zur Verfügung:

 

Trauung

 

Taufe

 

 Unsere Adresse: Schützstr. 2a, 45529 Hattingen

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Persönliche Daten haben einen Wert – und darum sollte man mit ihnen achtsam umgehen. Wir als Kirchengemeinde tun das natürlich. Mit den eigenen und erst Recht mit den Daten anderer. Daten, die wir erfassen, mussten natürlich immer schon vertraulich behandelt und geschützt werden. Das haben wir immer schon beherzigt und werden es auch in Zukunft tun. Nun ist am 26. Mai das neue EU-Gesetz zum Datenschutz in Kraft getreten – und es ändert sich auch im kirchlichen Bereich manches, was bisher selbstverständlich möglich war. Gerade beim Gemeindebrief und bei der Gestaltung unserer Homepage im Internet ergeben sich in Zukunft einige weitreichendere Änderungen. Z.B. dürfen wir nicht mehr so einfach personenbezogene Daten veröffentlichen, wenn wir den Gemeindebrief auch Menschen zugänglich machen, die nicht Mitglied in unserer Gemeinde sind – und das geschieht, wenn wir ihn in Geschäften auslegen oder den Geschwistern der katholischen Gemeinde geben. Wir veröffentlichen den Gemeindebrief im Internet, und dies ist im Grunde eine weltweite Veröffentlichung. Konkret bedeutet das: wenn wir die z.B. Daten von Geburtstagskindern (Name und Geburtsdatum) veröffentlichen möchten, müssten wir vorher die Einwilligung der betroffenen Person einholen. Das ist natürlich organisatorisch schwierig bis unmöglich. Was wir tun dürfen ist, den Namen und das Alter anzeigen. So werden wir verfahren – auch in dieser Ausgabe schon. Und wir bitten um Verständnis, dass es anders nicht mehr möglich ist, auch wenn Sie bisher gewohnt waren zu lesen, wann wer in der Gemeinde Geburtstag feiert. Wenn Sie im Gemeindebrief und auf der Homepage Namen und Adressen bestimmter Personen lesen, können Sie davon ausgehen, dass diese Personen ihre Zustimmung erteilt haben. Es sind dies in der Regel sowieso nur Personen, die eine bestimmte Funktion in der Gemeinde innehaben. Genauso ist es mit Fotos, auf denen Menschen zu erkennen sind. Auch diese sind selbstverständlich wegen ihrer Einwilligung gefragt worden.

Evangelische Kirchengemeinde Winz Baak